Ablauf einer Psychotherapie

Der erste telefonische Kontakt              

Wenn nicht durch andere Vereinbarungen der Termin für ein Erstgespräch bereits festgelegt wurde, ist ein Anruf in der Privatpraxis einer/s PsychotherapeutIn oder in einer Institution empfehlenswert um ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen der/s PsychotherapeutIn zu vereinbaren. entscheidend ist, sich Informationen einzuholen mit deren Hilfe man sich orientieren kann, ob eine Therapie dort für einen in Frage kommt. Es wird auch von Interesse sein, wie viel eine Psychotherapieeinheit kostet und ob eine Wartezeit anfällt. Spezielle Fragen wie z.B. nach der angewandten Methode, dem Set-ting, Beruf und der psychotherapeutischen Qualifikation, können am besten im Erstge-spräch geklärt werden.

Erstgespräch und Bedenkzeit   

Es macht einen Unterschied im Erstgespräch, ob man die/den PsychotherapeutIn erst kennen lernen will oder ob es schon einigermaßen sicher ist, dass man zu dieser/m in Psychotherapie gehen wird. Im ersten Fall geht es um das Finden bzw. Schaffen der grundsätzlichen Zusammenarbeit, im zweiten um das Aushandeln bzw. Besprechen ungeklärter Details.

In beiden Fällen aber geht es darum, dass KlientIn und PsychotherapeutIn einander kennen lernen. Wenn die/der KlientIn an eine Institution mit mehreren PsychotherapeutInnen überwiesen wird oder von sich aus herantritt, kann es sein, dass es sich erst über das Erstgespräch ergibt, bei welcher/m PsychotherapeutIn man schließlich landet. Die meisten PsychotherapeutInnen bieten ein Erstgespräch auch dann an, wenn von vornherein feststeht, dass mit einer Wartezeit zu rechnen ist, es sei denn, dass die Wartezeit unabsehbar ist. Manche PsychotherapeutInnen verlangen für das Erstgespräch ein Honorar, bei manchen ist es kostenlos.


Zwei Ebenen sind für das Erstgespräch wichtig:

Erstens der Eindruck von der/m PsychotherapeutIn, und hier zuallererst, ob sie/er der/m KlientIn sympathisch ist.

Zweitens die Frage des Arbeitsabkommens, die sachliche Übereinkunft betreffend, was z.B. Therapieziel, Höhe und Zahlungsmodus des Honorars, Regelung der Honorarfrage bei Krankheit oder Absage aus anderen Gründen, Häufigkeit der Treffen, angewandte Methode, Setting, Urlaub etc. betrifft.


Beide Ebenen müssen für die/den KlientIn stimmen. Falls die/der KlientIn daran denkt sich mehrere PsychotherapeutInnen anzusehen, soll er dies der/m betreffenden PsychotherapeutIn sagen.

Entscheidung und Festlegung  

Im Mittelpunkt der Überlegungen sollte die „Bekömmlichkeitsprüfung” bezüglich der/s PsychotherapeutIn stehen. Erst danach rangieren die Folgen, die sich aus der gewählten Methode, dem angewandten Setting und ähnlichen Aspekten ergeben. Die/der KlientIn kann seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen, wenn sie/er denkt, sich getäuscht zu haben.

Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit der/m PsychotherapeutIn, um eventuelle Missverständnisse aufklären zu können.

Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nie mehr als eine Einzeltherapie machen.

Eine Ausnahme stellen die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar.

In Absprache mit den beteiligten PsychotherapeutInnen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.